Unsere Dienstleistungen gemäß den §§ 20–29 WEG umfassen:
- Hausordnung aufstellen
- Für die Durchführung der Hausordnung sorgen
- Sachversicherungen abschließen
- Angemessene Erhaltungsrücklage ansammeln
- Einmal jährlich die ordentliche Eigentümerversammlung einberufen mit Versammlungsvorsitz
- Wir bearbeiten Anträge von Eigentümern und bereiten die Beschlussfassungen vor.
- Wir bereiten die Tagesordnung für Eigentümerversammlungen gemäß § 23 Abs. 2 WEG vor.
- Wir führen Rechnungsprüfungen sowohl vor Ort als auch digital (auf Anfrage) durch und organisieren Beiratssitzungen.
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Wir sorgen für den fristgerechten Versand von Einladungen und Unterlagen
- Wir leiten die Eigentümerversammlungen, überprüfen die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit und kümmern uns um die Beschlussfassungen (§§ 24–25 WEG).
- Wir organisieren außerordentliche Eigentümerversammlungen bei dringenden Angelegenheiten oder auf Antrag (§ 24 Abs. 2 WEG).
- Wir erstellen und versenden die Niederschrift (Protokoll) der Versammlung fristgerecht.
- Wir bearbeiten Beschlussanfechtungsklagen und arbeiten mit der rechtlichen Vertretung zusammen.
- Wir erstellen die Sollstellung der Abrechnungsspitzen (Guthaben und Nachzahlungen) nach Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung (§ 28 Abs. 5 WEG).
- Wir setzen die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft um.
- Wir führen Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durch (§ 23 Abs. 3 WEG).
- Wir führen eine Beschlusssammlung gemäß § 24 Abs. 8 WEG.
- Wir arbeiten eng mit dem Verwaltungsbeirat zusammen (§ 29 WEG).
- Abrechnung nach $ 35a Einkommensteuergesetz (Haushaltsnahe Aufwendun-gen, Trennen zwischen Material- und Lohnanteilen mit entsprechender Ver-buchung)
- Protokoll der Eigentümerversammlung anfertigen
- Beschluss-Sammlung führen (mit Vorgaben aus $ 24 Abs. 7 WEG)
- Beschlüsse umsetzen
- Objektkontrollen
- Kontrolle der Hausmeister- und Reinigungsarbeiten sowie Handwerkerarbeiten . Hausmeister und sonstige Dienstleister der Eigentümergemeinschaft zu kündigen und neu einzusetzen
- Einholen von Kostenangeboten und Vergabe der Aufträge (bei hohem Aufwand gegen separate Gebühr nach Beschlussfassung)
- Terminkoordinierung von Handwerkerarbeiten und Abnahme (bei hohem Aufwand gegen separate Gebühr nach Beschlussfassung)
- Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
- Organisieren von TUV-Kontrollen und Brandschutz
- Rechtsnachteile vermeiden
- Beachten von technischen Vorschriften (zum Beispiel Tiefgaragentore, Brandschutztüren, Aufzüge, Heizungsanlagen)
- Sachverständige beauftragen
- Weitere Hilfspersonen bei Bedarf hinzuziehen, z. B. Rechtsanwälte, Gutachter
- Architekten
- Zahlungsverkehr abwickeln
- Gelder verwalten
- Eigentümer über Rechtsstreitigkeiten informieren
- Entgegennahme von Zustellungen und Willenserklärungen
- Fristen wahren, Rechtsnachteile vermeiden
- Mahn- und Vollstreckungsverfahren führen
- Ansprüche nach Beschlussfassung gerichtlich und außergerichtlich geltend machen
- Vergütung mit Rechtsanwälten vereinbaren
- Wirtschaftsplan erstellen (mit Mindestanforderungen gem. § 28 Abs. 1 WEG)
- Jahresabrechnung erstellen (mit Mindestanforderungen gem. $ 28 Abs. 2 WEG und Rechtsprechung)