Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Neben den Pflichtleistungen besteht die WEG-Verwaltung aus vielschichtigen Leistungen, um das Gemeinschaftseigentum zu verwalten. Diese Leistungen erbringen wir auf Basis jahrelanger Erfahrung.

 

Unsere Dienstleistungen gemäß den §§ 20–29 WEG umfassen:

  • Hausordnung aufstellen
  • Für die Durchführung der Hausordnung sorgen
  • Sachversicherungen abschließen
  • Angemessene Erhaltungsrücklage ansammeln
  • Einmal jährlich die ordentliche Eigentümerversammlung einberufen mit Versammlungsvorsitz
  • Wir bearbeiten Anträge von Eigentümern und bereiten die Beschlussfassungen vor.
  • Wir bereiten die Tagesordnung für Eigentümerversammlungen gemäß § 23 Abs. 2 WEG vor.
  • Wir führen Rechnungsprüfungen sowohl vor Ort als auch digital (auf Anfrage) durch und organisieren Beiratssitzungen.
  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
  • Wir sorgen für den fristgerechten Versand von Einladungen und Unterlagen
  • Wir leiten die Eigentümerversammlungen, überprüfen die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit und kümmern uns um die Beschlussfassungen (§§ 24–25 WEG).
  • Wir organisieren außerordentliche Eigentümerversammlungen bei dringenden Angelegenheiten oder auf Antrag (§ 24 Abs. 2 WEG).
  • Wir erstellen und versenden die Niederschrift (Protokoll) der Versammlung fristgerecht.
  • Wir bearbeiten Beschlussanfechtungsklagen und arbeiten mit der rechtlichen Vertretung zusammen.
  • Wir erstellen die Sollstellung der Abrechnungsspitzen (Guthaben und Nachzahlungen) nach Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung (§ 28 Abs. 5 WEG).
  • Wir setzen die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft um.
  • Wir führen Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durch (§ 23 Abs. 3 WEG).
  • Wir führen eine Beschlusssammlung gemäß § 24 Abs. 8 WEG.
  • Wir arbeiten eng mit dem Verwaltungsbeirat zusammen (§ 29 WEG).
  • Abrechnung nach $ 35a Einkommensteuergesetz (Haushaltsnahe Aufwendun-gen, Trennen zwischen Material- und Lohnanteilen mit entsprechender Ver-buchung)
  • Protokoll der Eigentümerversammlung anfertigen
  • Beschluss-Sammlung führen (mit Vorgaben aus $ 24 Abs. 7 WEG)
  • Beschlüsse umsetzen
  • Objektkontrollen
  • Kontrolle der Hausmeister- und Reinigungsarbeiten sowie Handwerkerarbeiten . Hausmeister und sonstige Dienstleister der Eigentümergemeinschaft zu kündigen und neu einzusetzen
  • Einholen von Kostenangeboten und Vergabe der Aufträge (bei hohem Aufwand gegen separate Gebühr nach Beschlussfassung)
  • Terminkoordinierung von Handwerkerarbeiten und Abnahme (bei hohem Aufwand gegen separate Gebühr nach Beschlussfassung)
  • Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Organisieren von TUV-Kontrollen und Brandschutz
  • Rechtsnachteile vermeiden
  • Beachten von technischen Vorschriften (zum Beispiel Tiefgaragentore, Brandschutztüren, Aufzüge, Heizungsanlagen)
  • Sachverständige beauftragen
  • Weitere Hilfspersonen bei Bedarf hinzuziehen, z. B. Rechtsanwälte, Gutachter
  • Architekten
  • Zahlungsverkehr abwickeln
  • Gelder verwalten
  • Eigentümer über Rechtsstreitigkeiten informieren
  • Entgegennahme von Zustellungen und Willenserklärungen
  • Fristen wahren, Rechtsnachteile vermeiden
  • Mahn- und Vollstreckungsverfahren führen
  • Ansprüche nach Beschlussfassung gerichtlich und außergerichtlich geltend machen
  • Vergütung mit Rechtsanwälten vereinbaren
  • Wirtschaftsplan erstellen (mit Mindestanforderungen gem. § 28 Abs. 1 WEG)
  • Jahresabrechnung erstellen (mit Mindestanforderungen gem. $ 28 Abs. 2 WEG und Rechtsprechung)

Optionale Leistungen

  • Für bestimmte optionale Leistungen, die über unser reguläres Angebot hinausgehen, berechnen wir einen Aufpreis:
  • Korrespondenz mit Eigentümern bei erhöhtem Aufwand
  • Verhandlungen mit Behörden führen
  • Baumängelverfolgung (Beweissicherungsverfahren), auch nach Sanierungsarbeiten
  • Einholen öffentlicher Genehmigungen
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen bei Bedarf
  • Erstellen der letzten Jahresabrechnung eines Vorverwalters
  • Trennen der umlegbaren und nicht umlegbaren Nebenkosten
  • Bearbeiten von SEPA-Lastschriftabbuchungen (Sondergebühr bei Eigentümern, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen)
  • Einleiten von Mahnverfahren
  • Errechnen und Anfordern von Sondervorschüssen
  • Regeln der Personalangelegenheiten (Angestellte der Eigentümergemeinschaft, zum Beispiel Hausmeister, Putzfrau) einschließlich Lohnabrechnungen
  • Fachmännische Beratung und Hilfe bei Fragen und Problemen in der Wohnungseigentümergemeinschaft bei erhöhtem Aufwand
  • Besprechungen mit dem Verwaltungsbeirat bei mehr als einer Besprechung jährlich
  • Schaffen und Bereitstellen der technischen Voraussetzungen für die Online-Zuschaltung der Eigentümer bei Versammlungen
  • Datenanlieferung an Behörden, z. B. Zensus
  • Schlüsselbestellungen
  • Umsetzten und/oder Organisation von weiteren, neuen gesetzlichen Vorgaben
  • Berechnung von Porto
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